Miet- und allgemeine Bedingungen für die Zurverfügungstellung/Lieferung von Mobiliar durch die Brauerei Rosengarten AG
1. Eigentumsvorbehalt
Das Mobiliar bleibt Eigentum der Brauerei Rosengarten AG und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden.
2. Abholort / Abhol- und Rückgabe-Zeiten
Brauerei Rosengarten AG, Spitalstrasse 14, 8840 Einsiedeln
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7:30 - 12:00 / 13:15 - 18:30
Samstag: 7:30 - 16:00 durchgehend
Wird das Mietinventar abgeholt, trägt der Mieter das volle Transportrisiko.
3. Mobiliarrückgabe
Das Mobiliar muss in unbeschädigtem und normal sauberen Zustand zurückgebracht werden. Gläser dürfen keine Wassertropfen oder sonstige Rückstände aufweisen. Nachreinigen gehen zu Lasten des Mieters und werden zu CHF 40.–/Stunde berechnet. Reparaturen werden nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von CHF 40.–/Stunde plus Materialkosten ausgeführt. Defekte Ware, die nicht repariert werden kann, wird zum offiziellen Verkaufspreis abzüglich 10% Minderwert des gebrauchten Materials, ohne Rücksicht auf das Alter, verrechnet.
4. Versicherung
Unser Material ist feuer- und elementarschadenversichert. Eine allfällige Randalierungsversicherung hat der Mieter abzuschliessen.
5. Konditionen / Preisvorbehalt
Unsere Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, nach Erhalt zahlbar.
6. Allgemeines
Auf die Mietpreise kann auch nicht verzichtet werden, wenn der in Aussicht geratene Anlass aus irgendwelchen Gründen nicht abgehalten werden konnte. Der Mietpreis wird für jedes Wochenende berechnet.
Für den Auf- und Ablad hat der Mieter, bzw. Festunternehmer die notwendigen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen (Verkaufszelte/Kühlzelte 2 Mann). Wird der Transport durch den Besteller ausgeführt, so muss das Mobiliar während der Arbeitszeit abgeholt bzw. zurückgebracht werden.
In Verkaufszelten darf weder gekocht noch grilliert werden. Eine allfällige Reinigung sowie Reparaturen gehen zu Lasten des Kunden.
Festmobiliar wird nur bei gleichzeitiger Getränkebestellung vermietet. Der Getränkebestellung muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass in der Brauerei Rosengarten AG sein.
Der Mieter bzw. Festunternehmer ist verpflichtet, das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für Schäden einzustehen, die nicht als ordentliche Abnützung angesehen werden können. Manko und Bruch werden jeweils der Festabrechnung belastet.
Keine Bostitch-Klammern und Nägel in die Festmöbel einschlagen. Entfernen wird nach Aufwand verrechnet.
7. Gerichtsstand
Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand Einsiedeln.
Im weiteren gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.